Praxis für Schmerztherapie
                     

Abrechnung

Sie sind gesetzlich versichert (z.B. BARMER GEK, AOK...) ?

Diese Krankenkassen bezahlen meine Leistungen nicht. Sie zahlen alle Leistungen bar oder nach Vereinbarung gegen Rechnung privat. Meine Abrechnung können Sie bei Ihrer Jahreseinkommenssteuererklärung einreichen.



Sie haben eine private Zusatzversicherung?

Diese Krankenversicherungen bezahlen Heilpraktikerleistungen nach der GebüH bzw. dem HUFELAND Verzeichnis. Dazu erhalten Sie jeweils eine ordentliche Quittung mit den Abrechnungsziffern, die Ihnen eine Rückzahlung ermöglichen.



Sie sind privat versichert?

Jede private Krankenversicherung  hat Tarife für die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen inklusive - solange Sie diese nicht ausgeschlossen oder im Rahmen einer Selbstbeteiligung limitiert haben. Ich bemühe mich mit meiner Abrechnungssoftware, Ihnen eine optimale Rückbezahlung der eingereichten Rechnungen zu ermöglichen.




Bitte beachten:

Ich führe Abrechnung nach Arbeitsleistung und Einsatz. D.h. ich setze keine zusätzlichen Leistungen oder Medikamente auf die Rechnung oder schöne diese nach Wunsch.

Zu spät abgesagt oder nicht wahrgenommene Termin werden nach Maßgabe mit 50% oder 100% in Rechnung gestellt bzw. verfallen ersatzlos (Gutscheine). Als zu spät abgesagte Termine gilt alles, was nicht wirksam von mir 36 Stunden vorher zur Kenntnis genommen werden konnte. Unter der Woche drücke ich bei 24 Stunden vorher oft ein Auge zu, wenn ich den Termin ersatzbesetzen kann. 

INFO: "Rechtsprechung" zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen
 
Psychotherapeuten/ Heilpraktiker arbeiten in der Regel in sog. Bestellpraxen, also Praxen, in denen mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird: zur   Behandlung wird jeweils immer nur ein Patient einbestellt. Daher kann die Behandlungszeit im Gegensatz zu klassischen Wartezimmer-Praxen nicht so flexibel gesteuert werden, da kein anderer Patient gleichzeitig bestellt wird. Bei solchen Bestellpraxen gewährt die Rechtsprechung dem Psychotherapeuten  / Arzt/ Heilpraktiker für Psychotherapie bei Nichterscheinen des Patienten bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar. Dabei ist die Ausfallursache unerheblich. Das Ausfallhonorar kann bis zum vereinbarten bzw. anberaumten Sitzungshonorar ausfallen.
Dies gilt für alle Patienten, egal ob privat Versicherte oder Gutscheininhaber!

TERMINVEREINBARUNG und BEZAHLUNG:

Mit dem ersten Besuch in meiner Praxis anerkennen Sie ohne Vorbehalt die Tatsache, das telefonisch oder per Email getätigte Termine, die bei mir im Kalender landen und auf Ihrem Bestellzettel bzw. iPhone, als solche verbindlich gültig sind! bzw. keiner weiteren schriftlichen Fixierung oder Nachweis erfordern.

Ich arbeite nicht "unter Vorbehalt" und nicht erfolgsabhängig und erwarte von meinem Besucher/Patienten, das er meine (Zeit-) Leistung vereinbarungsgemäß honoriert. Patienten/Besucher meiner Praxis, die meinen Aufnahmefragebogen nicht oder maßgeblich unvollständig ausfüllen, werden NICHT behandelt bzw. sollten sich im Klaren sein, das fehlender oder falsche Angaben für SIE SELBER und weitere Personen gesundheitlich z.T. fatale Folgen haben.

Ich  habe dazu für Sie eine aktuelle Auslage, die Sie auf Anfrage ausgehändigt bekommen.


 
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